Corona

Sehr geehrtes Publikum,

 

mit dem 28.04.2022 entfallen alle Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in unseren Spielstätten.

 

An dieser Stelle haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Hygienemaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.

Bitte informieren Sie sich kurzfristig vor Ihrem Besuch über mögliche Änderungen der Maßnahmen.

 

Welche Nachweise muss ich erbringen?

Seit dem 28.04.2022 entfallen alle Nachweispflichten. Besucher:innen müssen keinen Geimpften- oder Genesenenstatus mehr nachweisen und sich auch nicht testen lassen.

 

 

Gilt noch die Maskenpflicht?

Seit dem 28.04.2022 entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in unseren Räumlichkeiten vollständig. Natürlich können Sie weiterhin freiwillig einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn Sie sich damit sicherer fühlen.

 

 

Wie werde ich platziert?

Wir lasten die Platzkapazitäten ab sofort in allen Spielstätten wieder vollständig aus, d.h. es werden keine Plätze mehr gesperrt.

 

Darf ich mit Erkältungssymptomen ins Theater kommen?

Bitte kommen Sie nicht ins Theater, wenn bei Ihnen Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten könnten (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen).

Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Rückgabe von bereits bezahlten Tickets unabhängig von den Gründen bis zu fünf Werktage vor dem Veranstaltungstag möglich. Die Erstattung erfolgt als Gutschein. Alle Informationen dazu finden Sie hier in unseren AGBs.

 

 

Spielen die Darsteller:innen und Musiker:innen auf Abstand?

Unsere künstlerischen Ensembles, der Opernchor und die Musiker:innen der Mecklenburgischen Staatskapelle spielen für Sie auch wieder in gewohnt umfangreichen Besetzungen. Dabei halten alle besonders abgestimmte Hygiene- und Test-Konzepte ein. So schaffen wir für unsere Mitarbeitenden und für Sie, unser Publikum, das maximale Maß an Sicherheit.